Bei der Reinigung von Arztpraxen müssen besondere Bedingungen beachtet werden, damit hygienische Standards eingehalten werden und sich Patienten und ärztliches Personal nicht anstecken. Wer zum Arzt geht, will schließlich gesund werden und sich nicht in der Praxis eine zusätzliche Krankheit einfangen. Daher sollte man die Reinigung von Arztpraxen Profis überlassen, damit Krankheitserreger keine Chance haben. Nicht nur in der Grippesaison und zu Coronazeiten müssen in Arztpraxen reinigungstechnisch einige Dinge beachtet werden. Eine hygienisch saubere Arztpraxis ist das Aushängeschild des Arztes.
Eine Hilfestellung und Orientierung bezüglich der Reinigung der Arztpraxis ist u.a. die beim Robert-Koch-Institut (RKI) einsehbare Richtlinie „Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten“. Die beim RKI ansässige Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention hat diese Richtlinie erarbeitet. Auch technische Regeln, die für den Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen gelten und weitere gesetzliche Vorschriften sind für den Praxisbetreiber verpflichtend und sollten die Basis jeglichen Handelns darstellen. Hygieneverordnungen der einzelnen Bundesländer sollten ebenso Beachtung finden wie das Infektionsschutzgesetz.
Hygieneplan für die Arztpraxis aufstellen
Um eine gewisse Systematik sicherzustellen und damit die Gewähr für dauerhaft hygienische Verhältnisse in der Arztpraxis zu haben, sollte zunächst analysiert werden, wo über Verunreinigungsgefahren lauern und auf der Basis dessen wird dann ein Hygieneplan erstellt. Dieser regelt, was wie und in welchem Turnus zu reinigen ist. Bei der Aufstellung des Hygieneplans sollte man die Hilfe eines Profi-Reinigungs-Unternehmens in Anspruch nehmen, die nicht nur aus der Theorie, sondern auch aus der Praxis hilfreiche Hinweise geben können.
Im Regelfall wird man in der Praxis einen Mitarbeitenden zum Hygienebeauftragten ernennen, der die Verantwortung übernimmt und Abläufe koordiniert. Das muss nicht zwanghaft bedeuten, dass dieser auch selbst reinigt. Der Hygienebeauftragte ist aber dafür verantwortlich, dass der Hygieneplan eingehalten wird und übernimmt die Kommunikation mit den Reinigungskräften (extern oder intern).
Im Laufe der Zeit schleichen sich in mancher Arztpraxis manchmal Nachlässigkeiten ein, die sich über kurz oder lang rächen, weil sich dann Arzt oder Patient anstecken können. Folgende Hinweise sollten auf jeden Fall beachtet werden, weil sie häufig falsch gemacht werden:
• Unbedingt separate Reinigungstücher für sanitäre Einrichtungen und Liegen benutzen
• Arzneimittel-Schränke sind antiseptisch zu reinigen
• Auch Schreibtisch und Telefon sind regelmäßig gründlich zu reinigen
• Medinische Instrumente müssen desinfiziert werden – nach jedem Gebrauch beim Patienten
• Eine Nur-Boden-Reinigung ist nicht ausreichend, auch Türen, Fenster, Griffe, Lichtschalter und sogar
Steckdosen sollten in die Reinigung einbezogen werden
• Unterschiedliche Reinigungsmittel für Hände, Flächen und Geräte benutzen
• Einweg-Behältnisse für Seife und Desinfektionsmittel verringern das Kontaminationsrisiko
Bei allen Flächen, bei denen auch ein Hautkontakt erfolgen kann, bieten sich Desinfektionsmittel auf Alkoholbasis an, dies gilt z.B. für:
• Untersuchungsliegen
• Stühle
• Arbeitstische
• Flächen, auf denen Monitore, EKGs oder Blutdruckmessgeräte stehen
• Flächen, auf denen Instrumente abgelegt werden
Alkoholische Desinfektionsmittel werden einmalig aufgetragen und können nach wenigen Sekunden Einwirkzeit bereits wieder abgewischt werden. Nach dem Abtrocknen der alkoholischen Lösung kann im Regelfall sofort wieder auf den Flächen gearbeitet werden.
Zur Oberflächen-Desinfektion von Böden, Arbeitsflächen und anderen Oberflächen sollte man Reinigungsmittel einsetzen, die vom Verband für angewandte Hygiene (VAH) empfohlen werden. Oberflächen wie Arbeitsflächen und Böden werden mit dem auf einen Lappen aufgetragenen Reiniger abgewischt, bis die Verunreinigungen beseitigt werden. Ein leichter Flüssigkeitsfilm verbleibt dabei auf der Oberfläche. Sobald dieser abgetrocknet ist, was nach wenigen Minuten der Fall ist, kann weiter gearbeitet werden.
Medizinische Geräte, die aus mehreren Teilen bestehen, müssen zur Reinigung auseinandergebaut werden, damit die einzelnen Komponenten ordnungsgemäß gereinigt werden können. Dies schreibt §4 der Medizinprodukte-Vertreiber-Verordnung vor. Die Geräte dürfen nur mit dem im Reinigungs- und Desinfektionsplan aufgeführten Reinigungsmitteln gereinigt werden.
Das Reinigungspersonal sollte bei der Reinigung zum Eigenschutz Handschuhe tragen. Setzt man die Reinigungslösung mit Wasser an, sollte das Wasser nicht unter 20 Grad Celsius warm sein.
Ultraschallgeräte müssen am Ende jedes Arbeitstages mit einem Flächendesinfektionsmittel gereinigt werden. Für die zumeist aus Kunststoff bestehenden Oberflächen sollte man den Reiniger benutzen, den der Gerätehersteller empfiehlt. Der Sensorkopf des Ultraschallgeräts sollte nach jeder Anwendung vom Gel befreit und desinfiziert werden. (Tuch mit Alkohol)
Die Elektroden (sofern es keine Einmal-Elektroden sind) werden nach jedem Einsatz mit alkoholischen Desinfektionsmitteln gereinigt. Bei Belastungs-EKGs sollten auf dem Fahrrad nach jedem Einsatz die Flächen gereinigt werden, mit denen der Patient in Kontakt kommt, also vor allen Dingen: Lenker, Sattel und ggf. Pedale.
Flexible Endoskope werden nach jeder Anwendung gemäß Hersteller-Anweisung gereinigt, dabei sollte man besonderes Augenmerk auch auf den Anschlussschlauch und die Optik-Spülflasche legen, die mit einer desinfizierenden Lösung zu reinigen sind. Typischerweise erfolgt hier auch regelmäßig eine Sterilisation im entsprechenden Gerät.
Wer in seiner Praxis noch Narkosesysteme ohne Einmalbakterienfilter einsetzt, riskiert eine Kontamination und sollte nach jeder Anwendung den Aufsatz gründlich desinfizierend reinigen. Am Ende des Arbeitstages sollte auch das Schlauchsystem einmal desinfiziert werden, wobei eine äußerliche Reinigung ausreichend ist.
Sofern in Arztpraxen textile Oberflächen, wie z.B. Bodenbeläge vorhanden sind, sollten diese in den Hygieneplan einbezogen werden, wobei man zwischen Grundreinigung, Zwischen- und Unterhaltsreinigung unterscheidet.
Täglich sollte mit einem Sauger der angesammelte lose Schmutz entfernt werden. Entstandene Flecken werden mit warmen oder kaltem Wasser und ggf. einem Fleckentfernungsmittel entfernt. Wobei man in der Fleckenmitte und einem Teppich-Shampoo beginnt. Bei einer Zwischenreinigung wird ein spezieller Teppichschaum-Reiniger eingesetzt. Grundreinigungen erfolgen mit speziellen Maschinen, die mit rotierenden Bürsten für besondere Sauberkeit sorgen.
Bei der Eigenreinigung in der Arztpraxis werden häufig die Heizkörper vergessen oder eher stiefmütterlich gereinigt. Bei einer professionellen Reinigung sollten diese jedoch in den Hygieneplan mit einbezogen werden, da sich im warmen Umfeld der Reinigung sonst gerne Krankheitserreger festsetzen und vermehren. Dazu gehört nicht nur die Reinigung der Front, sondern auch der Rückseite und Zwischenräume. Hierfür sind auf das Material der Heizkörper abgestimmte Reinigungsmittel zu verwenden.
Die meisten Ärzte lassen die Praxis nach Feierabend professionell von einem Profi-Reinigungsteam säubern, um das eigene Personal nach einem langen und stressigen Arbeitstag zu entlasten und nicht auch noch mit einem Reinigungsjob zu belasten. Damit entlastet sich der Arzt selbst und drückt auch Wertschätzung gegenüber seinen Mitarbeitern aus.
Geschäftsinhaber
zertifizierter Objektleiter (BIV)
staatlich geprüfter Desinfektor (IHK)
Fachwirt Reinigung
und Hygiene (TAW)