Eine Renovierung ist abgeschlossen, ein Umzug steht bevor oder ein Mieter hat gerade ausgezogen: In all diesen Situationen stellt sich die Frage nach der Reinigung. Wer muss putzen? Wie gründlich? Und macht es wirtschaftlich Sinn, eine professionelle Reinigung zu beauftragen?
Dieser Ratgeber gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Reinigung nach Renovierung und Umzug, erklärt die rechtliche Lage und zeigt, wann sich professionelle Unterstützung wirklich lohnt.
Die Rechtslage: Wer muss nach einer Renovierung reinigen?
Die Antwort hängt zunächst davon ab, wer die Renovierung durchgeführt hat und auf wessen Initiative sie stattgefunden hat.
Wenn der Vermieter Erhaltungsmaßnahmen durchführt (§ 555a BGB)
Führt der Vermieter Erhaltungsmaßnahmen oder Modernisierungen nach §§ 555a oder 555b BGB durch, ist er verpflichtet, die dadurch verursachten Verschmutzungen zu beseitigen. Staubablagerungen, Farbspritzer oder Bauschmutzer, die durch die Arbeiten des Vermieters entstanden sind, hat der Vermieter selbst oder über ein beauftragtes Unternehmen zu beseitigen.
Wenn der Mieter selbst renoviert
Renoviert der Mieter in Eigenregie, ist er selbstverständlich auch für die dadurch entstandenen Verschmutzungen verantwortlich. Wer Wände streicht, Böden verlegt oder Einbauten vornimmt, muss den dabei entstandenen Schmutz vollständig beseitigen, bevor er die Wohnung zurückgibt.
Nach Bauarbeiten bleiben Rückstände, die nur mit professionellem Equipment vollständig entfernt werden können.
Was ist eine Bauschlussreinigung?
Als Bauschlussreinigung, auch Bauendreinigung oder Baureinigung genannt, bezeichnet man die professionelle Reinigung nach abgeschlossenen Bau- oder Renovierungsarbeiten. Diese Reinigung ist deutlich aufwändiger als eine normale Unterhalts- oder Umzugsreinigung, weil Bauarbeiten spezifische Verschmutzungen hinterlassen, die besonderes Equipment und Fachkenntnis erfordern.
Typische Rückstände nach Bauarbeiten sind:
- →Feinstaub und Baustaub, der sich in Ritzen, Fugen und Ecken absetzt
- →Mörtel- und Putzreste auf Böden und Oberflächen
- →Farb- und Lackreste auf Böden, Fensterscheiben und Armaturen
- →Klebereste von Schutzfolien und Abdeckmaterial
- →Zement- und Kalkabrieb auf Keramik und Sanitäranlagen
- →Metallspäne und Schleifstaub in Ritzen und unter Heizkörpern
Für die Beseitigung dieser Rückstände werden Spezialreiniger eingesetzt, die auf die jeweiligen Materialien und Beläge abgestimmt sind. Eine normale Haushaltsreinigung reicht hier nicht aus.
Umzugsreinigung: Was gehört dazu?
Ob Einzug oder Auszug: Eine gründliche Umzugsreinigung ist sinnvoll, um die Wohnung entweder in einem tadellosen Zustand zu übergeben oder eine neue Wohnung vor dem Einzug in den gewünschten Sauberkeitsstand zu bringen.
Eine vollständige Umzugsreinigung umfasst typischerweise:
Professionelle Reinigung beim Auszug sichert die Kaution und vermeidet Konflikte bei der Wohnungsübergabe.
Besenrein oder Grundreinigung beim Auszug?
Der Bundesgerichtshof hat in seinem Grundsatzurteil (BGH VIII ZR 124/05) entschieden, dass der Mieter bei Auszug ohne besondere mietvertragliche Vereinbarung lediglich zur besenreinen Übergabe verpflichtet ist.
Besenrein bedeutet: grobe Verschmutzungen beseitigen, Böden fegen oder saugen, Sanitäranlagen oberflächlich reinigen. Eine professionelle Grundreinigung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben und kann vom Vermieter nur verlangt werden, wenn eine wirksame Klausel im Mietvertrag dies vorsieht.
Nach dem Urteil des Amtsgerichts Sonneberg vom 12. Januar 2024 (4 C 73/23) sind pauschale Grundreinigungsklauseln in Formularverträgen nur dann wirksam, wenn sie an den tatsächlichen Reinigungsbedarf geknüpft sind.
Wann ist professionelle Reinigung nach Renovierung oder Umzug sinnvoll?
Auch wenn keine rechtliche Pflicht zur professionellen Reinigung besteht, gibt es sehr gute praktische und wirtschaftliche Gründe, auf professionelle Unterstützung zu setzen.
Beim Auszug
- →Kaution vollständig zurückerhalten
- →Zeitdruck lässt keine gründliche Eigenreinigung zu
- →Wohnung nach längerem Mietverhältnis stark verschmutzt
- →Eingetrockneter Kalk oder Fettablagerungen im Dunstabzug
- →Übergabe ist zeitkritisch und muss dokumentiert werden
Beim Einzug
- →Vorreinigung durch den Vormieter unzureichend
- →Wohnung war längere Zeit leer
- →Renovierungsarbeiten haben Staubrückstände hinterlassen
- →Frische, hygienisch saubere Basis gewünscht
Mietvertrag prüfen: Welche Klauseln sind wirksam?
Bevor Sie vorsorglich aufwändige Reinigungsarbeiten durchführen, empfiehlt es sich, den Mietvertrag sorgfältig zu prüfen. Viele ältere Mietverträge enthalten Klauseln, die nach aktueller Rechtsprechung unwirksam sind.
Starre Fristenpläne
Klauseln, die vorgeben, dass bestimmte Räume in festen Abständen gestrichen werden müssen, unabhängig vom tatsächlichen Zustand.
Endrenovierung ohne Renovierungsbedarf
Eine Klausel, die bei Auszug immer eine Renovierung oder Grundreinigung verlangt, auch wenn die Wohnung in einwandfreiem Zustand übergeben wurde.
Unrenoviert übernommen, voll renovieren müssen
Wer eine Wohnung unrenoviert übernommen hat, muss nach BGH VIII ZR 185/14 (2015) keine Schönheitsreparaturen durchführen, auch nicht bei Auszug.
Grundreinigung bei tatsächlichem Bedarf
Klauseln, die eine Grundreinigung verlangen, wenn und soweit tatsächlich Grundreinigungsbedarf besteht, können wirksam sein (AG Sonneberg, 2024).
Welche Unterlagen und Protokolle sind wichtig?
Bei Renovierungen und Umzügen ist eine sorgfältige Dokumentation das A und O. Sowohl für Mieter als auch für Vermieter empfiehlt sich:
- →Übergabeprotokoll mit Fotos beim Ein- und Auszug
- →Schriftliche Vereinbarungen über Renovierungs- und Reinigungspflichten
- →Nachweis beauftragter Reinigungsleistungen (Rechnung, Auftragsbestätigung)
- →Bei Mieterwechsel: Protokoll vor und nach der Reinigung
- →Dokumentation der durchgeführten Bauschlussreinigung bei Übergabe nach Renovierung
Ein lückenloses Protokoll schützt beide Parteien. Es schafft Klarheit über den Zustand der Immobilie zu einem bestimmten Zeitpunkt und ist im Streitfall ein wichtiges Beweismittel.
Fazit
Reinigung nach Renovierung oder Umzug ist mehr als ein lästiges Pflichtprogramm. Sie schützt den Wert der Immobilie, vermeidet Konflikte zwischen Mieter und Vermieter und sorgt dafür, dass neue Mieter oder Bewohner in einen einwandfreien Zustand einziehen können.
Ob Bauschlussreinigung nach Baumaßnahmen, Umzugsreinigung bei Mieterwechsel oder eine gründliche Grundreinigung nach Renovierung: Professionelle Reinigungsunternehmen erledigen diese Aufgaben schnell, gründlich und mit dem richtigen Equipment. Das Ergebnis ist zuverlässig, dokumentierbar und entlastet alle Beteiligten erheblich.
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