In der professionellen Gebäudereinigung tauchen zwei Begriffe immer wieder auf: Unterhaltsreinigung und Grundreinigung. Auf den ersten Blick klingen sie ähnlich, und viele Auftraggeber verwenden sie sogar synonym. Doch sie unterscheiden sich grundlegend in Zielsetzung, Häufigkeit, Intensität und Aufwand.
Wer als Gewerbetreibender, Hausverwaltung oder Privatperson einen Reinigungsvertrag abschließt, sollte genau verstehen, was hinter diesen Begriffen steckt. Nur so lässt sich sicherstellen, dass das beauftragte Leistungspaket dem tatsächlichen Bedarf entspricht.
Was ist Unterhaltsreinigung?
Die Unterhaltsreinigung ist die regelmäßig wiederkehrende Reinigung eines Gebäudes oder einzelner Bereiche. Sie findet in gleichmäßigen, festgelegten Intervallen statt, also täglich, mehrmals pro Woche oder wöchentlich. Das zentrale Ziel: ein konstant hygienisches und optisch sauberes Umfeld erhalten.
Die Definition nach DIN 77400
Die DIN 77400 definiert die Unterhaltsreinigung als die regelmäßig wiederkehrende Reinigung zur Erhaltung des hygienischen und optischen Zustands eines Objekts. Sie hat nicht das Ziel, hartnäckige Altablagerungen zu entfernen, sondern soll sicherstellen, dass der Normalzustand dauerhaft erhalten bleibt.
Typische Leistungen
- ✓Böden kehren, saugen und feucht wischen
- ✓Arbeitsplätze und Ablagen abwischen
- ✓Sanitäranlagen reinigen und desinfizieren
- ✓Papierkörbe leeren, Verbrauchsmaterial auffüllen
- ✓Fenster und Glastüren von Fingerabdrücken befreien
Grundreinigung erfordert Spezialmaschinen, die weit über normales Reinigungsequipment hinausgehen.
Was ist Grundreinigung?
Die Grundreinigung ist eine intensive Tiefenreinigung, die in deutlich größeren Zeitabständen stattfindet, in der Regel ein- bis zweimal pro Jahr oder bei einem konkreten Anlass wie einem Mieterwechsel, einer abgeschlossenen Renovierung oder nach stark erhöhter Nutzungsintensität.
Spezialmaschinen und Intensivchemie
- ✓Einscheibenmaschinen zum Abziehen und Polieren von Hartböden
- ✓Scheuersaugmaschinen für großflächige Hartböden
- ✓Sprühextraktionsgeräte für Teppichböden
- ✓Dampfreiniger für hartnäckige Verkrustungen
- ✓Spezialchemikalien, abgestimmt auf Belag und Verschmutzungsgrad
Typische Anlässe
- →Mieterwechsel in Bürogebäuden oder Wohnungen
- →Abschluss von Renovierungs- oder Bauarbeiten
- →Saisonale Reinigungszyklen (Frühjahr/Herbst)
- →Längerer Leerstand eines Objekts
- →Sichtbare Ablagerungen trotz regelmäßiger Unterhaltsreinigung
Die wichtigsten Unterschiede im direkten Vergleich
Um die beiden Reinigungsarten klar voneinander abzugrenzen, lohnt sich ein direkter Blick auf die wesentlichen Merkmale:
Wer die Unterhaltsreinigung pflegt, braucht die Grundreinigung seltener. Das spart auf Dauer Zeit und Kosten.
Was kosten Unterhalts- und Grundreinigung?
Die Kostenunterschiede zwischen beiden Reinigungsarten sind erheblich, was vor allem an den unterschiedlichen Anforderungen liegt, nicht an der Qualität.
Unterhaltsreinigung wird in der Regel zu Preisen zwischen 0,50 und 2,50 Euro pro Quadratmeter und Monat angeboten. Die genauen Kosten hängen von Objekt, Nutzungsart, Reinigungsintervall und Region ab. Der große Vorteil: Die Kosten sind planbar und gleichmäßig verteilt.
Grundreinigung wird nicht nach monatlichem Preis berechnet, sondern pro Durchführung. Die Kosten liegen je nach Belag, Verschmutzungsgrad und Objektgröße zwischen 2,00 und 10,00 Euro pro Quadratmeter. Da sie nur ein- bis zweimal jährlich anfällt, sind die Gesamtkosten dennoch oft überschaubar.
Rechtliche Einordnung: Reinigungsvertrag nach § 631 BGB
Wer professionelle Reinigungsleistungen beauftragt, schließt damit in Deutschland in der Regel einen Werkvertrag gemäß § 631 BGB ab. Das hat erhebliche rechtliche Konsequenzen, die viele Auftraggeber unterschätzen.
Als Werkvertrag schuldet das Reinigungsunternehmen nicht einfach Arbeitsstunden, sondern einen konkreten Reinigungserfolg. Wird dieses Ziel nicht erreicht, greifen die Gewährleistungsrechte des Werkvertragsrechts: Pflicht zur Nachbesserung, Minderung des Vergütungsanspruchs und bei erheblichem Mangel auch Schadensersatz.
Wichtig für den Vertrag
Im Reinigungsvertrag sollte klar festgehalten sein, welcher Reinigungszustand als Leistungsziel gilt, wie häufig und in welchem Umfang gereinigt wird, und ob es sich um Unterhaltsreinigung, Grundreinigung oder eine Kombination handelt.
Die optimale Strategie: Beide Reinigungsarten kombinieren
Unterhaltsreinigung und Grundreinigung schließen sich nicht aus, sie ergänzen sich. Die optimale Lösung für die meisten Gewerbeimmobilien ist die gezielte Kombination beider Reinigungsformen.
Die Grundreinigung schafft zunächst die saubere Ausgangsbasis: Alle Altablagerungen und Pflegefilme werden mit Spezialequipment entfernt. Anschließend hält die regelmäßige Unterhaltsreinigung dieses Niveau dauerhaft. Das spart auf Dauer Zeit, Kosten und verhindert tiefgreifende Schäden an Oberflächen.
Als Faustregel gilt: Bei normaler Nutzung reicht einmal jährlich eine Grundreinigung aus. Bei stark frequentierten Bereichen kann zweimal jährlich sinnvoll sein.
Fazit
Unterhaltsreinigung und Grundreinigung sind zwei unterschiedliche, sich ergänzende Säulen der professionellen Gebäudepflege. Unterhaltsreinigung sorgt täglich oder wöchentlich für ein konstant sauberes Umfeld, Grundreinigung stellt in größeren Abständen den einwandfreien Ausgangszustand wieder her.
Wer beide Reinigungsarten gezielt kombiniert und im Reinigungsvertrag klar regelt, schützt langfristig den Wert seiner Immobilie und vermeidet kostspielige Schäden durch vernachlässigte Pflege.
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